© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 249608
1 Allgemeines
§ 27 UStG ist eine Bestimmung, die fünf verschiedene Maßnahmen zur Sicherung des Steueranspruchs enthält:
- Besondere Überwachung des Straßenhandels durch die Führung eines Steuerheftes.
- Bei ausländischen Unternehmern, die zwar keinen Wohnsitz (Sitz) bzw keinen gewöhnlichen Aufenthalt und keine Betriebsstätte haben, jedoch im Inland steuerpflichtige Umsätze erbringen, wird eine Steuerabfuhrverpflichtung für den inländischen Leistungsempfänger normiert.
- Drittlandsunternehmer sind – sofern eine solche Abfuhrverpflichtung nicht besteht – unter bestimmten Voraussetzungen zur Bestellung eines Fiskalvertreters verpflichtet.
- Der Abgabenbehörde wird die Durchführung von Transportkontrollen (Besichtigung der transportierten Güter sowie Einsichtnahme in die Transportpapiere), gestattet.
- Bei Umsatzsteuer Betrug haftet der Leistungsempfänger für die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer des leistenden Unternehmers, sofern der Leistungsempfänger von der Betrugsabsicht Kenntnis hatte.