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Dokument-ID: 1141064
1 Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister
Mit den Bestimmungen des § 18a UStG werden Zahlungsdienstleister verpflichtet hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über grenzüberschreitende Zahlungen vorzunehmen, diese aufzubewahren und an die Finanzbehörden zu melden. Die Bestimmung wurde als Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/284 zur Bekämpfung des grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt.