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2 Berechtigung und Verpflichtung zur Rechnungserteilung
Berechtigung vs Verpflichtung zur Rechnungserteilung
Unternehmer, die Umsätze iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG ausführen, sind berechtigt Rechnungen auszustellen. Gegenüber Privatpersonen besteht allgemein keine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung. Ausnahmen bestehen etwa beim Versandhandel sowie bei Werklieferungen und Werkleistungen (zur Abgrenzung siehe §§ 3 und 3a) iZm Grundstücken. Da sich diese Verpflichtung auf steuerpflichtige Leistungen bezieht, sind bspw Kleinunternehmer (mangels Steuerschuld) nicht zur Rechnungsstellung verpflichtet. Rechnungen sind nach § 11 Abs 1 Z 1 letzter Satz innerhalb von 6 Monaten auszustellen.