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Dokument-ID: 307741
6.5 Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
Die Entscheidung über die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen erfordert einen Beweis durch Dokumentation. Dabei ist die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ein wichtiger Nachweis für die Zuordnung eines Gegenstandes zum Unternehmen. Die Zuordnung einer bezogenen Leistung oder eines Gegenstandes für den nichtunternehmerischen Bereich bringt der Unternehmer durch Verzicht auf den Vorsteuerabzug für die Leistung oder den Gegenstand zum Ausdruck, sofern die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs – bei einer anderen Entscheidung – bestanden hätte.