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Dokument-ID: 830136
1.3 Einheitlichkeit der Leistung
Steuerobjekt der Umsatzsteuer ist die einzelne Leistung (EuGH 25.02.1999, C-349/96, Card Protection Plan Ltd). Nur nach dem mit dieser Leistung im Zusammenhang stehenden Entgelt bemisst sich beim leistenden Unternehmer die Umsatzsteuer (VwGH 2006/13/0128, 2012/15/0163). Rechnungsstellungs- und Preisbildungsmodalitäten können Hinweise auf die Einheitlichkeit einer Leistung liefern, entscheidende Bedeutung kommt diesen Faktoren aber nicht zu (vgl VwGH Ra 2017/15/0050).