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FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag

9 Eintragung der geänderten Bemessungsgrundlage in die Umsatzsteuervoranmeldung

Änderungen des Entgelts sind grundsätzlich im laufenden Voranmeldungszeitraum in der KZ 000 sowie den korrespondierenden Kennzahlen der steuerfreien oder steuerpflichtigen Umsätze einzutragen. Sollte dies insgesamt zu einer negativen Bemessungsgrundlage führen, ist bei der Kennzahl KZ 000 eine „0“ einzutragen und der negative Betrag der noch verbleibenden Umsatzsteuerkorrektur in der KZ 090 „Sonstige Berichtigungen“ mit einem negativen Vorzeichen einzutragen.

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