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Dokument-ID: 792202
3.2.12 Eintrittsberechtigung für sportliche Veranstaltungen
Mit 01.01.2016 unterliegen auch Eintrittsberechtigungen für sportliche Veranstaltungen dem ermäßigten Steuersatz von 13 Prozent. Vor dem 01.01.2016 war auf diese Eintrittsberechtigungen der Regelsteuersatz in Höhe von 20 Prozent anwendbar.