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Neu Dokument-ID: 248985

Stefan Mirus - Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Fahrausweis als Rechnung

Fahrausweise sind Dokumente, die einen Anspruch auf Beförderung von Personen gewähren. Ihr Zweck liegt in erster Linie nicht in der Abrechnung sondern in der Gewährung von Beförderungsberechtigungen. Da sie nicht zur Abrechnung einer Leistung erstellt werden, sind sie keine Rechnungen iSd § 11. Sie gelten aber dennoch als Rechnungen, wenn sie die folgenden Angaben enthalten:

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