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Dokument-ID: 479794
7.2.4 Güterbeförderungsleistungen an Nichtunternehmer
Güterbeförderungsleistungen an Nichtunternehmer gelten als dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Teilt sich die Beförderungsstrecke auf mehrere Länder auf, ist die Leistung in mehreren Ländern steuerbar. Die Aufteilung erfolgt grundsätzlich gemäß der in den Ländern zurückgelegten Strecken.