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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Ig Lieferung

Das Pendant zur Ausfuhrlieferung stellt die innergemeinschaftliche Lieferung dar.

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn

  1. ein Gegenstand anlässlich einer Lieferung vom Gebiet eines EU-Mitgliedstaat in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates versendet oder befördert wird,
  2. die Lieferung in dem anderen EU-Mitgliedstaates beim Abnehmer der Erwerbsbesteuerung unterliegt und
  3. der Abnehmer entweder den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat oder eine juristische Person ist,
  4. der Lieferant über die gültige UID-Nummer des Abnehmers verfügt (ab 01.01.2010),
  5. der Lieferant die innergemeinschaftliche Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet hat (Frist: 31. des Folgemonats; ab 01.01.2020).

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