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Dokument-ID: 446089
1 Ig Lieferung
Das Pendant zur Ausfuhrlieferung stellt die innergemeinschaftliche Lieferung dar.
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn
- ein Gegenstand anlässlich einer Lieferung vom Gebiet eines EU-Mitgliedstaat in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates versendet oder befördert wird,
- die Lieferung in dem anderen EU-Mitgliedstaates beim Abnehmer der Erwerbsbesteuerung unterliegt und
- der Abnehmer entweder den Gegenstand für sein Unternehmen erworben hat oder eine juristische Person ist,
- der Lieferant über die gültige UID-Nummer des Abnehmers verfügt (ab 01.01.2010),
- der Lieferant die innergemeinschaftliche Lieferung in der Zusammenfassenden Meldung gemeldet hat (Frist: 31. des Folgemonats; ab 01.01.2020).