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Dokument-ID: 792197
3.2.9 Inlandsflüge
Ab dem 01.01.2016 unterliegen Inlandsflüge dem ermäßigten Steuersatz von 13 Prozent. Unter die Steuerbefreiung sind auch Nebenleistungen wie die Beförderung des Hand- und Reisegepäcks oder die Verabreichung eines Imbisses und Mahlzeiten zu subsumieren.