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Dokument-ID: 448147
12 Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
Bei einem Leistungsaustausch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter gilt umsatzsteuerrechtlich (wie auch ertragsteuerrechtlich) das Trennungsprinzip. Die Umsätze der Gesellschaft sind der Gesellschaft, die Umsätze des Gesellschafters den Gesellschaftern zuzurechnen. Es handelt sich um zwei verschiedene Unternehmer mit, sofern vorhanden, jeweils verschiedenen UID-Nummern.