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Dokument-ID: 432558
3.13 Lieferung von Gegenständen für die kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden konnte
Steuerbefreit ist die Lieferung von Gegenständen, wenn der Unternehmer für diese Gegenstände keinen Vorsteuerabzug geltend machen konnte und die Gegenstände ausschließlich für unecht steuerbefreite Umsätze gem § 6 Abs 1 Z 7 bis Z 27 UStG verwendet hat.