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Dokument-ID: 254792
4 Minderung des Entgelts
§ 16 Abs 2 UStG regelt, dass eine Steuerschuld, die aufgrund einer Vorsteuerkorrektur in Folge einer Entgeltsminderung von einem Dritten übernommen wurde (im Regelfall sind dies Zentralregulierer) mit Ablauf des Kalendermonats entsteht, in dem die Minderung des Entgeltes eingetreten ist. Unerheblich ist demzufolge, ob die Parteien des Leistungsaustausches von der Minderung der Entgelte bereits informiert worden sind.