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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Nullsteuersatz für die Lieferung und Montage von Photovoltaikanlage

Für die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren sowie Installationen von Photovoltaikmodulen, die nach dem 31. Dezember 2023 und vor dem 1. Jänner 2026 ausgeführt werden, reduziert sich der Steuersatz auf 0 Prozent („Nullsteuersatz“).

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