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Stefan Mirus - Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Ort des ig Erwerbes

Der Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbes liegt dort, wo sich der Gegenstand am Ende der Beförderung befindet.

Beispiel: Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbes – Erwerb aus Deutschland

Sachverhalt

Der österreichische Installateur A erwirbt für sein Unternehmen Heizkörper aus Deutschland. Die Heizkörper werden vom deutschen Unternehmer B von Deutschland nach Österreich versendet. A tritt mit seiner österreichischen UID-Nummer auf.

Lösung

A tätigt einen innergemeinschaftlichen Erwerb, der dort steuerbar ist, wo sich die Waren am Ende der Versendung befinden. Dies ist Österreich. A versteuert den innergemeinschaftlichen Erwerb und kann gleichzeitig die Vorsteuer aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb geltend machen.

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