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Dokument-ID: 259927
2 Pauschalierung nach Durchschnittssätzen
Durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen werden für bestimmte Berufsgruppen (zB Tierärzte, Rechtsanwälte, Ziviltechniker, Maler, Bäcker, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handelsvertreter, Künstler und Schriftsteller) Durchschnittssätze aufgestellt. Es gelten für die verschiedenen Gruppen Umsatzgrenzen (durchlaufende Posten zählen nicht zum Umsatz) in unterschiedlicher Höhe. Nur bei den Handelsvertretern kommt keine Umsatzgrenze zur Anwendung.