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Dokument-ID: 438074
7 Rechnung bei Voraus- oder Anzahlungen
Grundsätzlich entsteht bei Sollbesteuerung die Steuerschuld gem § 19 Abs 1 UStG mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Durch spätere Rechnungsstellung kann die Steuerschuld um max einen Monat nach hinten verschoben werden.