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Dokument-ID: 246095
3 Rechnungsausstellung beim Dreiecksgeschäft
Rechnung zwischen erstem Unternehmer und Erwerber
Die Rechnung zwischen dem ersten Unternehmer und dem Erwerber ist eine Rechnung über eine „normale“ innergemeinschaftliche Lieferung. Es ist nicht erforderlich in dieser Rechnung auf das Vorliegen eines Dreiecksgeschäftes hinzuweisen. Allerdings muss der Erstlieferant zum Zeitpunkt der Lieferung über eine gültige UID-Nummer des Erwerbers verfügen und seinen Meldeverpflichtungen nachkommen, die für die Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung notwendig sind.