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Dokument-ID: 1110315
9 Sonderthemen iZm Reiseleistungen
Incentive-Reisen und Betriebsausflüge
Bei Incentive-Reisen wird die Reise vom Arbeitgeber als Belohnung für den besonderen Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers gewährt. Es liegt daher ein Leistungsaustausch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. Allerdings beträgt die nach § 23 zu versteuernde Marge null, da die Bemessungsgrundlage für den Sachbezug beim Arbeitnehmer und die Kosten des Arbeitgebers für die Reise ident sein werden. Für den Arbeitgeber ist jedoch die Vorsteuer aus den Reisevorleistungen nicht abzugsfähig.