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Neu Dokument-ID: 792192

Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.2.1 Gegenstände der Anlage 2

Lebende Tiere

Die Lieferung von bestimmten lebenden Tieren unterliegt ab dem 01.01.2016 dem ermäßigten Steuersatz von 13 Prozent. Begünstigt ist die Lieferung von Eseln, von zum Schlachten vorgesehenen Pferden, Maultieren und Mauleseln sowie von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen sowie Hausgeflügel.

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