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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

2 Umsätze für die Seeschifffahrt

Die Befreiung umfasst Leistungen im Zusammenhang mit bestimmten Wasserfahrzeugen bzw Leistungen für deren Ausrüstung uns Ausstattung. Betrifft die Leistung ein qualifiziertes Wasserfahrzeug im Sinne dieser Bestimmung, so ist die Leistung unabhängig davon befreit, ob das empfangende Seeschifffahrtsunternehmen ein in- oder ausländisches Unternehmen ist. Voraussetzung ist das Leistung als im Inland erbracht gilt, da ansonsten die Befreiung mangels Steuerbarkeit im Inland nicht anwendbar wäre.

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