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Neu Dokument-ID: 345722

Stefan Mirus - Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5 Umsätze von Blinden

Steuerfrei sind die Umsätze der Blinden, wenn sie

  • nicht mehr als drei sehende Arbeitnehmer beschäftigen und
  • die Voraussetzungen der Steuerfreiheit durch eine Bescheinigung über den Erhalt der Blindenbeihilfe oder durch eine Bestätigung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde oder durch den Rentenbescheid oder eine Bestätigung des zuständigen Landesinvalidenamtes nachweisen.

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