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Dokument-ID: 680386
1.7 UmsatzsteuerbetrugsbekämpfungsVO
Mit der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (UStBBKV; BGBl II Nr 63/2013) hat der Gesetzgeber weitere Fälle definiert, in denen es zum Übergang der Steuerschuld kommt. Für Umsätze ab dem 01.01.2014 kommt es daher neben den bisher bereits definierten Fällen (Schrott-USt-Verordnung, § 19 Abs 1d UStG, etc) in folgenden Fällen zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, wenn dieser Unternehmer (B2B Lieferungen) ist: