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Dokument-ID: 345970
1 Veranlagungszeitraum
Grundsätzlich ist das Kalenderjahr Veranlagungszeitraum. Der Veranlagungszeitraum beträgt somit regelmäßig 12 Monate. Ein kürzerer Veranlagungszeitraum kann sich bei Aufnahme oder Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit während des Kalenderjahres ergeben.