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Dokument-ID: 242836
3 Vergabe und Wiederverlautbarung der UID-Nummer
Die UID-Nummer wird bei inländischen Unternehmern automatisch vom Betriebstättenfinanzamt vergeben, es sei denn, dass die Unternehmer ausschließlich unecht steuerbefreite Umsätze erbringen. Keine Vergabe einer UID-Nummer erfolgt auch bei pauschalierten Landwirten. Ausländische Unternehmer müssen die Vergabe einer inländischen UID-Nummer neben der umsatzsteuerlichen Registrierung beim Finanzamt Graz-Stadt beantragen.