© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1064234

Beatrix Lehner - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Allgemeines

Gem § 20 Abs 1 BVergG 2018 darf eine Vergabe von Aufträgen nach dem BVergG 2018 nur an befugte, leistungsfähige und zuverlässige (geeignete) Unternehmer zu angemessenen Preisen erfolgen.

Es können ganz konkret Nachweise für die wirtschaftliche Zuverlässigkeit gefordert werden. Dazu gehören:

  • Bestätigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und des Finanzamtes, dass sämtliche Abgaben bezahlt worden sind
  • Bestätigung der zuständigen Gemeinde, dass sämtliche Kommunalsteuern und sonstige Gemeindeabgaben bezahlt worden sind
  • Vorlage der Bilanzen und Umsatzergebnisse der letzten drei Jahre mit Festlegung eines Mindestumsatzes, der erreicht werden muss
  • Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
  • Strafregisterauszug bzw gleichwertige Nachweise nach unionsrechtlichen Vorgabe

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018 in unserem Shop! Zum Shop