© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1007402

Beatrix Lehner | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Angabe der Stillhaltefrist

Gem § 150 BVergG 2018 hat der öffentliche Auftraggeber oder die vergebende Stelle in der Zuschlagsentscheidung das Ende der Stillhaltefrist anzugeben.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018 in unserem Shop! Zum Shop