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Dokument-ID: 1007405
2.4 Angabe des Gesamtpreises
Der Gesamtpreis ist der Angebotspreis ohne Einrechnung der Umsatzsteuer. Dieser ist in der Zuschlagsentscheidung anzugeben. In einem Verfahren, in dem kein Gesamtpreis angegeben wird, sondern zB nur Stundensätze als Preiselemente bewertet werden, sind diese anzugeben. Im Fall eines fixierten Gesamtpreises (§ 2 Z 26 lit a BVergG 2018) sind die angebotenen Einheiten anzugeben. Die Bestimmung zielt darauf ab, die Preiselemente des Angebotes in Relation zum eigenen Angebot setzen zu können.