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Martin Führer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4.5 Angebotsöffnung

Nach dem Ende der Angebotsfrist findet die Angebotsöffnung statt (§ 133 BVergG). Im Unterschied zum BVergG 2006 muss die Angebotsöffnung nun nicht mehr „unverzüglich“ nach dem Ende der Angebotsfrist angesetzt werden.

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