© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1007728

Sebastian Feuchtmüller - Sophie Reiter-Werzin | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Ausnahmen vom Geltungsbereich des BVergG 2018

Bedient sich ein öffentlicher Auftraggeber im Rahmen des Großhändlermodells oder des Vollmachts- oder Vermittlermodells einer zentralen Beschaffungsstelle, so sind die Leistungsbeziehungen zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und der zentralen Beschaffungsstelle vom Anwendungsbereich gem § 9 Abs 1 Z 20 und Z 22 BVergG 2018 • [Fußnote: Für den Sektorenbereich §§ 178 Z 20 und Z 22 BVergG 2018.]  ausgenommen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Auftraggeber-Handbuch zum BVergG 2018 in unserem Shop! Zum Shop