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Albert Scherzer | Glossar

Auswahlkriterien

Auswahlkriterien sind vom Auftraggeber festgelegte, unternehmerbezogene Merkmale, die nicht diskriminierend sind und nach ihrer Bedeutung geordnet werden, um die Qualität der Bewerber zu bewerten. Diese Kriterien kommen zum Einsatz, wenn ein zweistufiges Vergabeverfahren angewendet wird. Beispiele hierfür sind das nicht offene Verfahren, das Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung, eine elektronische Auktion mit begrenzter Teilnehmerzahl oder ein nicht offener Wettbewerb. In der ersten Stufe werden die Bewerber anhand dieser Kriterien bewertet, und diejenigen, die ausgewählt werden, erhalten in der zweiten Stufe eine Einladung zur Angebotsabgabe. Ziel dieser Kriterien ist es, unter den insgesamt geeigneten Bietern eine Auswahl zu treffen, sodass nur die „bestgeeigneten“ und nicht alle geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebots eingeladen werden.