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Bauauftrag
Ein Bauauftrag ist jeder entgeltliche Vertrag zwischen einem Auftraggeber und einem Unternehmen, der die Errichtung und/oder Planung eines Bauwerks durch das Unternehmen zum Gegenstand hat. Dabei spielt die offizielle Bezeichnung des Vertrags keine Rolle. Bei einem Bauauftrag handelt es sich gem § 5 BVergG 2018 um die Ausführung oder die gleichzeitige Planung von Bauleistungen, eines Bauvorhabens oder um die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte. Der Schwellenwert für einen Bauauftrag liegt gem § 12 Abs 1 Z 4 BVergG 2018 bei EUR 5,548.000,–. Der Begriff des Bauauftrags ist unionsrechtlich zu interpretieren und orientiert sich an der ständigen Rechtsprechung des EuGH (siehe zB etwa EuGH 12.7.2001, C-399/98 sowie EuGH 10.7.2014, C-213/13).