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Befugnis
Die Befugnis ist die Berechtigung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit. Der Auftraggeber kann von den Unternehmern Nachweise der Befugnis verlangen (zB einen Gewerberegisterauszug oder eine Kammerbestätigung). Bei Angeboten durch Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Befugnis für den ihm zufallenden Leistungsteil nachweisen. Eignungskriterien hingegen sind die vom Auftraggeber festgelegten, nicht diskriminierenden, mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehenden und verhältnismäßige Mindestanforderungen betreffend die Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit (Eignung) an den Bewerber oder Bieter, die gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nachzuweisen sind.