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Bekanntgabe (Bekanntmachung)
Die Bekanntmachung ist die Bekanntgabe der relevanten Informationen (Ausschreibungs- und Wettbewerbsunterlagen) an das jeweilige Publikationsorgan im Rahmen eines Vergabeverfahrens, das öffentlich bekannt gemacht werden muss. Die ordnungsgemäße Bekanntmachung nimmt im Vergabeverfahren einen hohen Stellenwert ein und ist auch ein zentrales Element des Transparenzgrundsatzes (siehe Transparenz). Hier soll vermieden werden, dass potentielle Bieter von einem für sie relevanten Vergabeverfahren mangels ordnungsgemäßer Bekanntmachung nicht erfahren und somit vom Wettbewerb mit anderen Unternehmen ausgeschlossen sind.
Je nachdem, welches Verfahren durchgeführt wird, unterscheiden sich auch die Bekanntmachungspflichten, die in § 50 BVergG 2018 zusammengefasst sind. Daneben gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Bekanntmachung (siehe auch EuGH 11.9.2014, C-19/13, Fastweb SpA). Zu beachten ist auch, dass nicht nur die Ausschreibungsunterlagen bekannt gemacht werden müssen, sondern auch Vorinformationen und, wenn die Voraussetzungen vorliegen, auch vergebene Aufträge (§§ 60 und 62 BVergG 2018). Mit dem neuen Bundesvergabegesetz erfolgt die Bekanntmachung ab 01.03.2019 über die zentrale Plattform „Open Government Data“ (OGD) via www.data.gv.at, was zu einem Wegfall der verschiedenen Publikationsmedien für die verschiedenen Vollzugsbereiche führt.
Es wird zwischen nationalen und europäischen Bekanntmachungspflichten unterschieden. Eine nationale Bekanntmachung erfolgt sowohl im Unter- als auch im Oberschwellenbereich über das Publikationsmedium. Zusätzlich dazu ist im Oberschwellenbereich eine europaweite Bekanntmachung im Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union verpflichtend durchzuführen.