© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Beteiligungskriterium
Wenn der öffentliche Auftraggeber eine Aufgabe nicht selbst erfüllen kann und sich deswegen an einen anderen Rechtsträger (juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts) wendet, kann eine Quasi-Inhouse-Vergabe vorliegen. Im Falle einer solchen Quasi-Inhouse-Vergabe ist das Vergaberecht nicht anzuwenden. Damit eine solche vorliegt, müssen grundsätzlich folgende drei Kriterien vorliegen: das Wesentlichkeitskriterium, das Kontrollkriterium sowie das Beteiligungskriterium.
Das Beteiligungskriterium hierbei besagt, dass keine direkte private Kapitalbeteiligung (Gesellschaftsanteile) am kontrollierten Rechtsträger bestehen darf.