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Bieterfrage
Eine Bieterfrage ist eine Frage betreffend die Ausschreibung an den Auftraggeber. Der Bewerber bzw Bieter kann im Rahmen eines Vergabeverfahrens ergänzende Informationen vom Auftraggeber verlangen, wenn die Ausschreibungsunterlagen aufklärungsbedürftig sind. Der Auftraggeber hat diese – sofern die Bieterfrage rechtzeitig einlangt – unverzüglich, spätestens jedoch sechs Tage, bei beschleunigten Verfahren vier Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten. Beinhalten die Ausschreibungsunterlagen bereits die Antwort auf die Bieterfrage, reicht eine Auskunft mit dem Hinweis auf die entsprechende Stelle in den Ausschreibungsunterlagen. Die Beantwortung der Bieterfragen ist allen Bewerbern bzw Bietern des Verfahrens in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen. Bei der Fristberechnung wird der Tag, an dem das relevante Ereignis oder die Handlung stattfindet, nicht mit einbezogen. Läuft die Angebotsfrist beispielsweise am 15. November 2020 um 13:00 Uhr ab, müssen zusätzliche Auskünfte demnach bis spätestens zum 8. November 2020 um 24:00 Uhr übermittelt oder bereitgestellt werden.