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4.6.3 Das Ausschreibungsverfahren nach dem EAG im Überblick
Das bereits in Kraft stehende Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) wandelt die Vergabeverfahren für die Förderung von Erneuerbarer-Energien-Anlagen ab. Abhängig von Technologie und Größe der Anlage, wird die Höhe des beizumessenden Werts mittels Ausschreibungen festgestellt und nicht weiter via Einspeisetarif ermittelt. An EAG-Ausschreibungen können Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen partizipieren. Nunmehr besteht auch die Möglichkeit für technologieübergreifende Ausschreibungen für Wind und Wasser in Kombination. Die hierfür einschlägigen Gebotstermine, Volumina und Maximalpreise sind per Verordnung geregelt und durch die EAG-Förderabwicklungsstelle veröffentlicht.