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Neu Dokument-ID: 1007908

Martin Führer | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.10 Das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung

Anders als jenes mit Bekanntmachung unterteilt das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung seine Anwendungsfälle nach der Auftragsart. Die Gerichte betonen aber wiederholt darauf, dass alle Ausnahmetatbestände restriktiv auszulegen und deren Vorliegen idR vom Auftraggeber zu beweisen ist.

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