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Deckungsrücklass
Ein Deckungsrücklass ist eine Sicherstellung gegen Überzahlungen bei Abschlagsrechnungen oder Zahlung nach Plan, denen nur annähernd ermittelte Leistungen zugrunde liegen. Ferner ist der Deckungsrücklass eine Sicherstellung für die Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer, sofern diese nicht durch eine Kaution abgesichert ist. Sofern nicht andere Sicherstellungsmittel vom Auftraggeber genehmigt werden, wird der Deckungsrücklass von der jeweilig fälligen Rechnung abgesetzt. Arten der Sicherstellung sind gem § 99 Abs 1 BvergG 2018 das Vadium, die Kaution, der Deckungsrücklass und der Haftungsrücklass.