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5.4 Der naBe-Aktionsplan
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie hat im Juli 2021 einen „Aktionsplan & Kernkriterien für die Beschaffung nachhaltiger Produkte und Leistungen“ (naBe-Aktionsplan) herausgegeben. Ziel und Zweck des naBe-Aktionsplans ist es, öffentliche Auftraggeber bei der nachhaltigen Beschaffung zu unterstützen. Dazu wurden basierend auf § 20 Abs 5 BVergG 2018 konkrete Anforderungen (naBe-Kriterien) zur umweltfreundlichen Beschaffung für sechzehn Beschaffungsgruppen definiert. Damit soll nachvollziehbar aufgezeigt werden, wie Nachhaltigkeit bei öffentlichen Auftragsvergaben gewahrt werden kann. • [Fußnote: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Aktionsplan und Kernkriterien für die Beschaffung nachhaltiger Produkte und Leistungen (Juli 2021), 6.]