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5.2 Die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses
Die durchdachte Erstellung von Leistungsverzeichnissen stellt eine der wichtigsten Maßnahmen eines vorbeugenden „Anti-Claim-Managements“ (Verhinderung von Problemen bzw Beschwerden) dar. Dies betrifft insbesondere eine möglichst realistische Massenermittlung (der öffentliche Auftraggeber sollte auch die von externen Konsulenten erstellten Leistungsverzeichnisse wenigstens stichprobenartig kritisch durchsehen) und eine zweckmäßige Gliederung des Leistungsverzeichnisses (zB keine Vermengung von zeitgebundenen und einmaligen Kosten in einer Position, keine Zusammenfassung von Leistungen mit unterschiedlicher Kostenstruktur in ein und derselben Position, Aufgliederung wenigstens in Lohn und Sonstiges, damit später bei veränderlichen Preisen die Vertragsfortschreibung für zusätzliche Leistungen gelingt). Im Leistungsverzeichnis sollte daher die Gesamtleistung so aufgegliedert werden, dass unter den einzelnen Ordnungszahlen (Positionen) nur Leistungen gleicher Art und Preisbildung aufscheinen, die aufgrund von Projektunterlagen oder anderen Angaben so genau wie möglich mengenmäßig zu bestimmen sind.