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Dienstleistungskonzession
Dienstleistungskonzessionen sind Aufträge über Dienstleistungen, bei denen der Auftragnehmer als Gegenleistung entweder allein das Recht zur Verwertung der vertragsgegenständlichen Dienstleistungen oder dieses Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises erhält. Bei Dienstleistungskonzessionsverträgen beauftragen ein oder mehrere Auftraggeber einen oder mehrere Unternehmer mit der Erbringung und Durchführung von Dienstleistungen, die keine Bauleistungen umfassen. Die Gegenleistung besteht entweder ausschließlich im Recht zur Nutzung der angebotenen Dienstleistungen oder umfasst zusätzlich die Zahlung eines Preises. Beispiele für Dienstleistungskonzessionen sind der Betrieb eines öffentlichen Parkplatzes, eines Kabelfernsehnetzes oder die Bereitstellung von Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr, bei denen die Vergütung durch die Zahlungen der Nutzer oder Fahrgäste erfolgt.