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Eignungskriterien
Die Eignungskriterien umfassen die berufliche Zuverlässigkeit, die Befugnis, die technische Leistungsfähigkeit und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Sie stellen Mindestanforderung (sog K.o.-Kriterien) dar und sind nicht verhandelbar. Ist ein Eignungskriterium nicht erfüllt, muss der Bieter zwingend ausgeschieden werden (wenige Ausnahmen in Erwägungsgrund 101 der RL 2014/24/EU). Ein Sektorenauftraggeber hat für die Durchführung eines Vergabeverfahrens gem § 248 BvergG 2018 objektive Eignungskriterien festzulegen, die allen interessierten Unternehmern zugänglich sein müssen.