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Haftungsrücklass
Ein Haftungsrücklass ist eine Sicherstellung (Einbehalt eines prozentuellen Teils des Werklohns). Sie wird für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer seine Pflichten aus der Gewährleistung oder aufgrund eines Schadenersatzes schuldig bleibt. Dabei hat der Auftraggeber das Recht, einen Teil des Werklohns zeitlich befristet und über die Fälligkeit hinaus zurückzubehalten, ohne Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche nachweisen zu müssen. Es ist wichtig zu beachten, dass der Haftungsrücklass nicht das Leistungsverweigerungsrecht ersetzt und auch nicht die Ansprüche des Auftraggebers verstärkt, sondern lediglich dazu dient, das wirtschaftliche Risiko im Falle einer Nichterfüllung der Pflichten durch den Auftragnehmer zu mindern.