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Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1 Grundsätze der Leistungsbeschreibung

Die Leistungen sind bei einer konstruktiven Leistungsbeschreibung

  • eindeutig
  • vollständig und
  • neutral

zu beschreiben. Dies muss unbedingt so erfolgen, dass die Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist. Eine konstruktive Leistungsbeschreibung hat technische Spezifikationen zu enthalten und ist erforderlichenfalls durch Pläne, Zeichnungen, Modelle, Proben, Muster und dergleichen zu ergänzen. Bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung haben die technischen Spezifikationen das Leistungsziel so hinreichend genau und neutral zu beschreiben, dass alle für die Erstellung des Angebotes maßgebenden Bedingungen und Umstände erkennbar sind.

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