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Dokument-ID: 1007211
10 Handlungsempfehlungen bei fehlerhaften Festlegungen
Das zentrale Problem dabei ist, dass Ausschreibungen, die nicht rechtzeitig bekämpft werden, unangreifbar werden. Werden vom öffentlichen Auftraggeber rechtswidrige Feststellungen getroffen (Festlegungen) und bleibt die Ausschreibung unbeanstandet, können sich die Bieter nicht mehr nachträglich darauf berufen, dass der öffentliche Auftraggeber vergaberechtswidrige Festlegungen getroffen hat! Als absolut essenzielle Handlungsempfehlung kann daher in allen Fällen nur die rechtzeitige Prüfung der Festlegungen in erster Reihe stehen.