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Redaktion FORUM Media | Glossar

Kontrollkriterium

Wenn der öffentliche Auftraggeber eine Aufgabe nicht selbst erfüllen kann und sich deswegen an einen anderen Rechtsträger (juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechts) wendet, kann eine Quasi-Inhouse-Vergabe vorliegen. Im Falle einer solchen Quasi-Inhouse-Vergabe ist das Vergaberecht nicht anzuwenden. Damit eine solche vorliegt, müssen grundsätzlich folgende drei Kriterien vorliegen: das Wesentlichkeitskriterium, das Kontrollkriterium sowie das Beteiligungskriterium.

Das Kontrollkriterium besagt, dass der Auftraggeber eine ähnliche Kontrolle auf den Rechtsträger ausüben muss wie über seine eigenen Dienststellen. Er muss in der Lage sein, auf alle wichtigen Entscheidungen und strategischen Ziele des kontrollierten Rechtsträgers einen ausschlaggebenden Einfluss auszuüben.