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Dokument-ID: 1007669
1.4 Konzessionsmodell
Das Konzessionsmodell kommt ursprünglich aus dem französischen Verwaltungsrecht und ist nicht mit dem nationalen, gewerberechtlich identen Begriff zu verwechseln. Charakteristisch für eine Bau- oder Dienstleistungskonzession ist, dass die Gegenleistung nicht (nur) in Geld, sondern auch im Nutzungsrecht am beauftragten Bauwerk oder in einem Verwertungsrecht der beauftragten Dienstleistung besteht.