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Martin Führer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.5 Lieferaufträge

Lieferaufträge sind entgeltliche Verträge, deren Vertragsgegenstand der Kauf, das Leasing, die Miete, die Pacht oder der Ratenkauf von Waren, mit oder ohne Kaufoption, einschließlich von Nebenarbeiten wie dem Verlegen oder der Installation, ist. Die diesbezügliche Definition im § 6 BVergG 2018 setzt die VergabeRL (Art 2 Abs 1 Z 8) beinahe wortgleich um und ist auch ident zur Definition des früheren § 5 BVergG 2006.

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